Folgende Organisationen SRK können Gesuche an den Fonds Gesundheit stellen:
Rotkreuzrat (RKR)
RKR Ausschuss für die Belange der RK-KV (AKV)
Rotkreuz-Rettungsorganisationen SSB, SLRG, REDOG und SMSV
Geschäftsstelle SRK (GS SRK)
Rotkreuz Kantonalverbände haben kein direktes Antragsrecht. Sie richten ihre Gesuche an den AKV, der darüber entscheidet, ob er das Gesuch beim FGL einreicht.