Lindenhofgruppe Geschäftsbericht 2018

Seite 2 Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil Die Lindenhof AG hat für das Geschäftsjahr 2018 einen Vergütungsbericht nach den Vorga- ben der Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern erstellt. Diese sehen vor, dass lediglich die Gesamtbezüge von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung offenlegungs- pflichtig sind. Gemäss Artikel 51 Abs. 5 SpVG sind jedoch für den Verwaltungsrat die einzel- nen Bezüge pro Mitglied und für die Geschäftsleitung die Gesamtbezüge sowie der höchste Einzelbetrag mit Namensangabe offenzulegen. In diesem Sinne entspricht die Darstellung der Vergütungen nicht den Vorgaben des schweizerischen Gesetzes. Eingeschränktes Prüfungsurteil Nach unserer Beurteilung entspricht die Jahresrechnung für das am 31. Dezember 2018 ab- geschlossene Geschäftsjahr mit Ausnahme der Auswirkungen des im Absatz „Grundlage für das eingeschränkte Prüfungsurteil“ dargelegten Sachverhalts dem schweizerischen Gesetz und den Statuten. Sonstiger Sachverhalt Die Jahresrechnung der Lindenhof AG für das am 31. Dezember 2017 abgeschlossene Ge- schäftsjahr wurde von einer anderen Revisionsstelle geprüft, die am 3. Mai 2018 aufgrund des Verstosses gegen die Vorgaben von Artikel 51 Abs. 5 SpVG betreffend dem Vergütungs- bericht ein eingeschränktes Prüfungsurteil zu diesem Abschluss abgegeben hat. Berichterstattung aufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an die Zulassung gemäss Revisi- onsaufsichtsgesetz (RAG) und die Unabhängigkeit (Art. 728 OR) erfüllen und keine mit unse- rer Unabhängigkeit nicht vereinbaren Sachverhalte vorliegen. In Übereinstimmung mit Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstandard 890 bestätigen wir, dass ein gemäss den Vorgaben des Verwaltungsrates ausgestaltetes in- ternes Kontrollsystem für die Aufstellung der Jahresrechnung existiert. Ferner bestätigen wir, dass der Antrag über die Verwendung des Bilanzgewinnes dem schweizerischen Gesetz und den Statuten entspricht, und empfehlen, die vorliegende Jah- resrechnung zu genehmigen. Ernst & Young AG Andreas Schwab-Gatschet Stefan Schmid Zugelassener Revisionsexperte Zugelassener Revisionsexperte (Leitender Revisor) 67

RkJQdWJsaXNoZXIy MzQxOTE=