Bewilligte Projekte

Nach Bewilligung eines Gesuchs werden 80% der beantragten Mittel an die antragstellende Organisation überwiesen. Diese ist verantwortlich für die korrekte und sorgfältige Abwicklung des Projektes im Sinne des Gesuchs.

Mit der Annahme des Betrages akzeptiert der Angtragsteller unsere Bedingungen und bestätig, dass die gesprochenen Mittel ausschliesslich im Sinn des oben erwähnten Projektes verwenden werden. Werden die Mittel nicht bzw. nicht im Sinne des bewilligten Projektes umgesetzt, bleibt eine Rückforderung vorbehalten. Ausserdem kann im Fall einer deutlichen Unterschreitung des Budgets der Beitrag des FGL so reduziert werden, dass die Finanzierungsanteile gemäss Gesuch in etwa eingehalten werden.

Die restlichen 20% der Mittel werden erst nach Abschluss des Projektes ausbezahlt. Grundlage dafür ist die Einreichung eines Schlussberichtes, der die Durchführung des Projektes gemäss Projektbeschrieb belegt.

Bei mehrjährigen Projekten ist unaufgefordert nach Ende eines jeden Jahres ein kurzer Zwischenbericht einzureichen. Dieser umfasst auf max. 1-2 Seiten die wichtigsten Eckpunkte des vergangenen Jahres, inkl. Mittelverwendung. Der Bericht muss bis Mitte Juni vorliegen.

Nach Abschluss des Projektes ist ein Schlussbericht einzureichen. Dieser umfasst in deutscher, französischer oder englischer Sprache max. 5 Seiten und enthält die folgenden Punkte:

  • Kurzbeschreibung Ausgangslage und Projekt
  • Erreichung der Tätigkeitsziele (Output)
  • Erreichung der Wirkungsziele (Outcome oder Impact)
  • Gesamtabrechnung über die volle Projektdauer

Die Schlussberichte sind wie Gesuche jeweils bis Mitte Juni an die Humanitäre Stiftung einzureichen, damit sie von der Fondskommission an ihrer jährlichen Sitzung behandelt werden können.